Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese finanziellen Hilfen für Geflüchtete sind knapp bemessen und sichern vor allem den notwendigen Lebensunterhalt. Grundsätzlich ist bei Geflüchteten die Zuständigkeit von Asyl vorrangig. Es besteht je nach individueller Situation ein Anspruch auf Asylbewerberleistungen.
Zu den Asylbewerberleistungen gehört die Deckung von Grundbedürfnissen wie Ernährung und Unterkunft, dazu zählen auch Leistungen wie Heizung, Kleidung und Gesundheitspflege sowie die Bereitstellung von Gebrauchsgütern des täglichen Lebens. Auch eine medizinische Grundversorgung wird gewährleistet. Abhängig vom Aufenthaltsstatus können auch anderweitige staatliche Leistungen in Betracht kommen.
Auszahlung von Leistungen
Seit dem 1. Quartal 2025 erhalten Geflüchtete eine guthabenbasierte Debitkarte: die Socialcard. Sie bietet die Möglichkeit, Bargeld abzuheben und bargeldlos zu bezahlen, in Onlineshops einzukaufen und Geld auf bestimmte Konten zu überweisen.
Die Bezahlkarte wurde flächendeckend in Baden-Württemberg eingeführt. Antworten auf viele Fragen rund um die Bezahlkarte finden sich auf der Website des Anbieters. (Öffnet in einem neuen Tab)
Hinweis: Im Falle einer dauerhaften oder einer vorübergehenden Ausreise ohne vorherige Genehmigung gilt der Leistungsanspruch sofort als beendet.