Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese finanziellen Hilfen für Geflüchtete sind knapp bemessen und sichern vor allem den notwendigen Lebensunterhalt. Grundsätzlich ist bei Geflüchteten die Zuständigkeit von Asyl vorrangig. Es besteht je nach individueller Situation ein Anspruch auf Asylbewerberleistungen.
Zu den Asylbewerberleistungen gehört die Deckung von Grundbedürfnissen wie Ernährung und Unterkunft, dazu zählen auch Leistungen wie Heizung, Kleidung und Gesundheitspflege sowie die Bereitstellung von Gebrauchsgütern des täglichen Lebens. Auch eine medizinische Grundversorgung wird gewährleistet. Abhängig vom Aufenthaltsstatus können auch anderweitige staatliche Leistungen in Betracht kommen.
Auszahlung von Leistungen
Für Geflüchtete in Stuttgart gibt es folgende Möglichkeiten, den Leistungsanspruch zu erhalten:
- Scheck: Sie können jeden Monat beim "Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge" des Amts für Soziales und Teilhabe einen Scheck abholen. Den Scheck können Sie sich in einer Bank während der Öffnungszeiten auszahlen lassen. Diese Option gilt übergangsweise und bis zur Eröffnung eines Bankkontos.
- Bankkonto: Um alle Prozesse schneller und einfacher zu gestalten, sollten Sie ein Bankkonto in Stuttgart eröffnen. Bei der Eröffnung eines Bankkontos hilft Ihnen die Sozialbetreuung in Ihrer Unterkunft oder Engagierte. Das Bankkonto ist einem Scheck vorzuziehen.
- Bezahlkarte: Künftig werden Geflüchtete eine guthabenbasierte Debitkarte mit Einschränkungen bei Bargeldabhebungen, Online-Käufen oder Überweisungen ins Ausland erhalten. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Ländern und befindet sich derzeit in der Ausarbeitung.
Hinweis: Im Falle einer dauerhaften oder einer vorübergehenden Ausreise ohne vorherige Genehmigung gilt der Leistungsanspruch sofort als beendet.