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Geflüchtete in Stuttgart

Geflüchtete

Asylverfahren

In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz und das Dublin-Verfahren zuständig. Ob Geflüchtete dauerhaft in Deutschland leben können, steht erst fest, wenn über ihren Asylantrag entschieden wurde.

Grenze zu Deutschland

Das Grundgesetz gewährt politisch Verfolgten  in Deutschland ein individuelles Asylrecht (Öffnet in einem neuen Tab). Auch die  Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Öffnet in einem neuen Tab) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthalten die Verpflichtung, schutzbedürftigen Menschen zu helfen.

Zuständigkeiten im Rahmen des Asylverfahrens

Kommen Asylsuchende in Deutschland an, müssen sie sich unmittelbar bei einer staatlichen Stelle melden. Das Asylgesuch kann zum Beispiel direkt an der Grenze bei der Bundespolizei geäußert werden oder im Inland bei der Polizei, bei der Ausländerbehörde oder bei einer Dienststelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nach der Registrierung erfolgt die Erstverteilung der Asylsuchenden (EASY) auf die 16 Bundesländer nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Asylsuchende erhalten einen Platz in einer  Erstaufnahmeeinrichtung eines Bundeslandes (Öffnet in einem neuen Tab)

Bevor das BAMF Geflüchtete zu einer Anhörung über ihre Fluchtgründe einlädt, prüft es nach der  europäischen Dublin-Verordnung (Öffnet in einem neuen Tab), ob Deutschland oder ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Das Asylverfahren selbst wird vom BAMF durchgeführt und entschieden. Das BAMF informiert auf seiner Homepage über den  Ablauf des Asylverfahrens (Öffnet in einem neuen Tab), über das Recht auf Asyl und die verschiedenen Schutzformen. Das BAMF hat mehrere  Außenstellen in Baden‐Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab), in denen über das Asylverfahren entschieden wird.

Aufnahme, Unterbringung und Verteilung

Die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in Deutschland regeln  Bundes‐ und Landesgesetze, die den Kommunen klare Aufgaben und Verantwortlichkeiten zuweisen. In Baden‐Württemberg steuert das  Regierungspräsidium Karlsruhe (Öffnet in einem neuen Tab) (RPK) landesweit die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung, also die Zuweisung der Asylbewerber in die Stadt‐ und Landkreise.

Werden Geflüchtete in Stuttgart untergebracht, sind unter anderem das  Bürgerbüro (Öffnet in einem neuen Tab) und die  Ausländerbehörde (Öffnet in einem neuen Tab) sowie das  Bürgerservice Soziale Leistungen (Öffnet in einem neuen Tab) und die  Clearingstelle Sprachliche Integration (Öffnet in einem neuen Tab) des Amts für Soziales und Teilhabe wichtige Ansprechstellen.

Beratung

In Stuttgart bieten zahlreiche Einrichtungen Beratung für Geflüchtete an. Die Fachkräfte unterstützen sie bei den Herausforderungen des Asylverfahrens, bei der Familienzusammenführung oder bei einer möglichen Rückkehr ins Heimatland.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der  Webseite der Ausländerbehörde, die die erste Anlaufstelle auch für Geflüchtete darstellt.

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