Die Landeshauptstadt Stuttgart ist eine weltoffene und vielfältige Stadt, die im Sinne einer aufrichtigen Willkommenskultur für einen menschlichen Umgang mit geflüchteten Menschen steht. Wer in Not zu uns kommt, braucht Unterstützung und Zuwendung. Deshalb setzen wir in Stuttgart alles daran, geflüchtete Personen menschenwürdig unterzubringen.
Diese Aspekte sollen sich auch in den Belegungsgrundsätzen in den Unterkünften für Geflüchtete der Landeshauptstadt widerspiegeln. Dabei werden die Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften eingehalten.
Grundsätze der Stadt Stuttgart
Die Unterbringung erfolgt möglichst nach dem „Stuttgarter Weg“. In Krisenzeiten können allerdings nicht immer alle Ansätze des Stuttgarter Wegs eingehalten werden. So kann es dann zum Beispiel mehr größere Unterkünfte geben. Darüber hinaus gibt es seit Februar 2024 ein Gewaltschutzkonzept, das seither als Standard bei der Belegung gilt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Nulltoleranz gegenüber Gewalt.
Weitere wichtige Belegungsstandards sind:
- Alle geflüchtete Menschen haben denselben Anspruch auf Schutz: Die Landeshauptstadt Stuttgart ist in der Unterbringung unvoreingenommen und hält sich an die Belegungsstandards. In den Unterkünften leben Menschen unterschiedlichster Herkunft, Ethnien, Religion, politischer Überzeugung und sexueller Orientierung zusammen. Eine Durchmischung der verschiedenen kulturellen und sprachlichen Hintergründe ist wichtig. Alle Geschlechter sind hierbei gleichberechtigt. Jedem Geflüchteten steht – vorbehaltlich der Zuständigkeit der LHS – ein Platz mit mindestens 7m² zur Verfügung. In Zeiten, in denen besonders viele Geflüchtete nach Stuttgart kommen, kann diese Vorgabe vorübergehend auf eine durchschnittliche Wohn- und Schlaffläche von mindestens 4,5 m² pro Person herabgesetzt werden.
- Mischbelegung: Bei der Belegung wird darauf geachtet, dass allein reisende Geflüchtete und Familien in einer Unterkunft gleichermaßen vertreten sind. So wird versucht, jede Regelunterkunft zu einem Drittel mit Alleinstehenden und etwa zwei Dritteln mit Familienverbänden zu belegen. Bei der Belegung der Unterkünfte wird Wert darauf gelegt, die verschiedenen Personengruppen und Nationalitäten zu repräsentieren. So wird eine Verständigung untereinander ermöglicht, insbesondere wenn sich ein Zimmer geteilt wird.
- Besonders schutzbedürftige Personen: Es gibt Personengruppen, die als besonders schutzbedürftige Personen gelten, darunter Schwangere, Alleinerziehende, Kinder & Jugendliche, LSBTTIQ, Menschen mit schwerer Erkrankung oder Behinderung. Personen, die einen erhöhten Schutzbedarf aufweisen, versuchen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten eine dem jeweiligen Bedarf angepasste Unterbringung zu ermöglichen.
- Dezentrale Unterbringung: Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt bei ihrer Flüchtlingspolitik den sogenannten „Stuttgarter Weg“, eine besondere Strategie, die sich durch verschiedene ineinandergreifende Maßnahmen auszeichnet: Flüchtlinge werden in Stuttgart dezentral untergebracht, möglichst in allen Stadtbezirken, in neu gebauten Unterkünften ebenso wie in angemieteten oder städtischen Wohnobjekten. Soweit irgend möglich vermeiden wir in Stuttgart Massenunterkünfte.
- Subsidiaritätsprinzip: In jeder Unterkunft stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern neben einer pädagogischen Heimleitung weitere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter von freien Trägern der Wohlfahrtspflege als soziale Betreuung zur Seite. Sie beraten Geflüchtete bei Fragen und Problemen rund um ihren Aufenthalt in Deutschland, beim Asylverfahren und geben Hilfestellung bei Themen des alltäglichen Lebens. Die Heimleitung ist auch Ansprechperson für die Nachbarschaft bei Anliegen die Unterkunft betreffend.