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Geflüchtete in Stuttgart

Geflüchtete

Deutsch lernen

Für ein Leben in Deutschland ist das Erlernen der deutschen Sprache wichtig. Nur so gelingt Verständigung und Integration. Daher organisiert die Stadt Stuttgart eigene Deutschkurse und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet Integrationskurse an. Auch Ehrenamtliche unterrichten in Deutschkursen.

Auf Deutsch sprechen, lesen und schreiben zu können, hilft Ihnen in vielen Situationen weiter: Zum Beispiel bei der Jobsuche und in der Kommunikation mit Behörden. (Symbolbild)

In Stuttgart sollen alle schnell ein passendes Deutschkursangebot finden – vom Alphabetisierungskurs bis hin zu berufsbezogenen Deutschkursen. In der  Online‐Datenbank des Welcome Centers (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie alle Informationen zu öffentlich geförderten Deutsch‐Kursen in Stuttgart. 

Deutschkurse in Stuttgart

Die Deutschkurse der Stadt Stuttgart sowie die landesgeförderten Deutschkurse nach VwV Deutsch bieten den Geflüchteten ohne Zugang zu den Bundeskursen eine Möglichkeit, mit dem Erlernen der deutschen Sprache gleich zu starten. Soweit bislang kein Aufenthaltstitel vorliegt, können Geflüchtete an den Deutschkursen nach VwV Deutsch und an den städtischen „Mama lernt Deutsch“ - Kursen mit kursbegleitender Kinderbetreuung teilnehmen. In der  Online‐Datenbank (Öffnet in einem neuen Tab) des Welcome Centers finden Sie alle Informationen zu öffentlich geförderten Deutsch‐Kursen in Stuttgart. Zudem gibt es eine Auflistung der Kurse und  Informationen zu den Angeboten.

Um diese Deutschkurse besuchen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Diesen Berechtigungsschein können Sie bei der  Clearingstelle Sprachliche Integration des Amts für Soziales und Teilhabe beantragen.

Integrationskurse des Bundes

In den Integrationskursen des  Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Öffnet in einem neuen Tab) wird Deutsch für den Alltag vermittelt, aber auch die Geschichte, die Kultur und das politische System Deutschlands. Die Integrationskurse des Bundes sind an Personen mit Aufenthaltstitel, EU-Bürger und Bürgerinnen, Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung nach §60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG gerichtet. Eine Verpflichtung zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde oder das BAMF fest. 

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung brauchen oder andere Informationen zum Beispiel auch zu den Berufssprachkursen benötigen, können Sie sich an die  Clearingstelle sprachliche Integration oder an das  Welcome Center Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) wenden.

Amt für Soziales und Teilhabe

Eingliederungsbüro, Clearingstelle sprachliche Integration, Lastenausgleich

Symbolbild Organisations-Kontakt

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