Formen von Unterkünften
Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet sieben Formen der Unterbringung für Geflüchtete und Spätaussiedler an.
1. Wohnungen
Hier handelt es sich um Wohnungen im klassischen Sinne. Es sind in sich abgeschlossene Wohneinheiten mit Wohnräumen, Küchen und Sanitärbereichen. Im Bestand sind zum einen einzelne oder mehrere Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Zum anderen gibt es auch gesamte Häuser im Bestand, welche mehrere Wohnungen umfassen.
2. Wohnheime
Charakteristisch für Wohnheime sind die Unterbringung in Zimmern und gemeinschaftlich genutzte Küchen sowie vorwiegend gemeinschaftlich genutzte Sanitärbereiche. Ein Teil der Objekte dieser Unterkunftsform wurde bereits als Wohnheim gebaut und in der Vergangenheit auch als solches genutzt. Andere Objekte wurden zuvor anderweitig genutzt, zum Beispiel als Hotel oder Krankenhaus, und später als Wohnheim umgenutzt.
3. Wohnheim-Systembauten
Die Wohnheim‐Systembauten haben ebenfalls die Charakteristik der Unterbringung in Zimmern mit gemeinschaftlich genutzten Küchen sowie vorwiegend gemeinschaftlich genutzten Sanitärbereichen. Sie gleichen sich durch die Systembauweise stark in Aufteilung und Erscheinungsbild.
4. Wohnheim-Container
Die Wohnheim‐Container haben ebenfalls die Charakteristik der Unterbringung in Zimmern mit gemeinschaftlich genutzten Küchen sowie vorwiegend gemeinschaftlich genutzten Sanitärbereichen. Sie sind sich, wie auch die Systembauten, in Aufteilung und Erscheinungsbild sehr ähnlich.
5. Wohnheim-Wohnungen
Bei den Wohnheim‐Wohnungen handelt es sich um Objekte, die zum einen Teil Unterbringung in Zimmern und gemeinschaftlich genutzten Küchen sowie vorwiegend gemeinschaftlich genutzten Sanitärbereichen umfassen und zum anderen Teil Wohnungen im klassischen Sinne: in sich abgeschlossene Wohneinheiten mit Wohnräumen, Küche und Sanitärbereich.
6. Notunterkünfte
Als Notunterkünfte gelten Anmietverhältnisse, welche zur kurzfristigen Unterbringung von Geflüchteten geeignet sind. Geprägt sind diese Unterkünfte für Geflüchtete und Spätaussiedler dadurch, dass hier unter anderem keine Selbstversorgung seitens der Geflüchteten möglich ist. Hieraus ergibt sich die Versorgung durch ein Cateringunternehmen bzw. durch den jeweiligen Vermieter. Typischerweise sind die Gebäude dieser Kategorie Hotels, Jugendherbergen, Sport‐ und Veranstaltungshallen.
7. Modulbauten
Diese Unterbringungsform besteht aus voneinander unabhängigen Einzelmodulen. Die Wohnfläche beträgt etwa 42 Quadratmeter und bietet Platz für vier Personen. Jedes Modul besteht aus zwei Schlafzimmern, einem Bad, einer Küchenzeile und einem eigenen Aufenthaltsbereich. Waschmaschinen und Trocknerplätzen befinden sich in einem gemeinschaftlich genutzten, separaten Technikmodul. Die Modulbauten können flexibel zu kleinen Wohnquartieren oder Hausgruppen angeordnet werden. Sie lassen sich mit wenig Aufwand abbauen und an einem anderen Standort wieder aufbauen.
Weitere detaillierte Informationen zu diesem Konzept finden Sie auf der Seite „Flexibel und langlebig: die neuen Modulbauten der Stadt“.
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