Drohende Wohnungslosigkeit
Der häufigste Grund für drohenden Wohnungsverlust sind Mietschulden. Ziel der Fachstelle Wohnungssicherung (Öffnet in einem neuen Tab) im Amt für Soziales und Teilhabe der Landeshauptstadt Stuttgart ist es, Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, denen der Verlust ihrer Wohnung droht, durch Beratung und Erschließung von finanziellen Hilfen den Erhalt der Wohnung zu sichern. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Beratung in leistungsrechtlichen, mietrechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragen, die psychosoziale Beratung oder Verhandlungen mit Vermietern und deren Prozessvertretern. Die Fachstelle erstellt auch sozialpädagogische Stellungnahmen für das Jobcenter und den Bürgerservice Soziale Leistungen bei Anträgen auf Übernahme von Mietrückständen.
Hilfen bei akuter Obdachlosigkeit
Die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe (Öffnet in einem neuen Tab) ist Ansprechstelle für akut von Obdachlosigkeit bedrohte oder betroffene Menschen. Für Alleinstehende und Paare ohne Kinder stehen die regionalen und zielgruppenspezifischen Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe zur Verfügung, für Familien mit minderjährigen Kindern die Beratungszentren des Jugendamtes. In Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen und Beratungszentren des Jugendamtes werden auch akut obdachlose Familien und Alleinstehende in Sozialunterkünfte und Notunterkünfte vermittelt.