Das Grundgesetz gewährt politisch Verfolgten in Deutschland ein individuelles Asylrecht (Öffnet in einem neuen Tab). Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Öffnet in einem neuen Tab) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthalten die Verpflichtung, schutzbedürftigen Menschen zu helfen.
Zuständigkeiten im Rahmen des Asylverfahrens
Kommen Asylsuchende in Deutschland an, müssen sie sich unmittelbar bei einer staatlichen Stelle melden. Das Asylgesuch kann zum Beispiel direkt an der Grenze bei der Bundespolizei geäußert werden oder im Inland bei der Polizei, bei der Ausländerbehörde oder bei einer Dienststelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nach der Registrierung erfolgt die Erstverteilung der Asylsuchenden (EASY) auf die 16 Bundesländer nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Asylsuchende erhalten einen Platz in einer Erstaufnahmeeinrichtung eines Bundeslandes (Öffnet in einem neuen Tab).
Bevor das BAMF Geflüchtete zu einer Anhörung über ihre Fluchtgründe einlädt, prüft es nach der europäischen Dublin-Verordnung (Öffnet in einem neuen Tab), ob Deutschland oder ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Das Asylverfahren selbst wird vom BAMF durchgeführt und entschieden. Das BAMF informiert auf seiner Homepage über den Ablauf des Asylverfahrens (Öffnet in einem neuen Tab), über das Recht auf Asyl und die verschiedenen Schutzformen. Das BAMF hat mehrere Außenstellen in Baden‐Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab), in denen über das Asylverfahren entschieden wird.
Aufnahme, Unterbringung und Verteilung
Die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in Deutschland regeln Bundes‐ und Landesgesetze, die den Kommunen klare Aufgaben und Verantwortlichkeiten zuweisen. In Baden‐Württemberg steuert das Regierungspräsidium Karlsruhe (Öffnet in einem neuen Tab) (RPK) landesweit die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung, also die Zuweisung der Asylbewerber in die Stadt‐ und Landkreise.
Werden Geflüchtete in Stuttgart untergebracht, sind unter anderem das Bürgerbüro (Öffnet in einem neuen Tab) und die Ausländerbehörde (Öffnet in einem neuen Tab) sowie das Bürgerservice Soziale Leistungen (Öffnet in einem neuen Tab) und die Clearingstelle Sprachliche Integration (Öffnet in einem neuen Tab) des Amts für Soziales und Teilhabe wichtige Ansprechstellen.
Beratung
In Stuttgart bieten zahlreiche Einrichtungen Beratung für Geflüchtete an. Die Fachkräfte unterstützen sie bei den Herausforderungen des Asylverfahrens, bei der Familienzusammenführung oder bei einer möglichen Rückkehr ins Heimatland.
Unterstützung im Asylverfahren
Familiennachzug
Rückkehr in das Heimatland
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausländerbehörde, die die erste Anlaufstelle auch für Geflüchtete darstellt.